Das Gemeindeedikt von 1818 und die Gemeindebildung im Landkreis Freising
Das Geschichtsforum Landkreis Freising lädt Sie ein
zur Veranstaltung am Freitag, den 16. November 2018, um 19.30 Uhr
nach Jägersdorf im Raum der Dorfgemeinschaft / Familie Franz Lorenz
Thema: Das Gemeindeedikt von 1818 und die Gemeindebildung im Landkreis Freising
am Beispiel der früheren Gemeinde Dürnhaindlfing
Referent: Dr. Beat Bühler, Allershausen
Dürnhaindlfing – eine Gemeinde ohne namensgleichen Ort
Gemeinden sind Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft und Verwaltung. Doch seit wann gibt es sie und wie wurden die Grenzen festgelegt?
Antworten gibt Dr. Beat Bühler vom Geschichtsforum Landkreis Freising bei einem Vortrag am Freitag, den 16. November 2018 um 19.30 Uhr in Jägersdorf. Organisiert wird die Veranstaltung von der Kirchenverwaltung Jägersdorf, einen Vortragsraum stellt Fam. Lorenz in der Eichenstraße 3 in Jägersdorf zur Verfügung.
Das Gemeindeedikt von 1818, in welchem die Bildung – oder wie man damals sagte – die Formation der Gemeinden, in Kraft gesetzt wurde geht im Rahmen der anderen Feierlichkeiten, wie 200 Jahre Verfassung oder die Ausrufung des Freistaates 1918, etwas unter.
Bühler erläutert die Gemeindegründungen im Jahr 1818 am Beispiel der ehemaligen Gemeinde Dürnhaindlfing, heute Gemeinde Wolfersdorf. Das Gemeindegebiet umfasste damals die Orte Ober- und Unterhaindlfing, Ruhpalzing, Heigenhausen, Jägersdorf, Billingsdorf und Wölfing. Zu dem Gemeindenamen „Dürnhaindlfing“ gab es aber keinen expliziten Ort. Betrachtet man dann noch die kirchliche Zuordnung der Ortschaften und Weiler, so waren diese drei verschiedenen Pfarreien unterstellt. Auf den ersten Blick scheint die Festlegung der Gemeindegrenzen willkürlich zu sein. Doch ist dem so?
Bis 1806 gab es das alte Landgericht Moosburg, über dessen Zustand in jenem Jahre der amtliche Jahresbericht im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München berichtet. Auch wenn dabei die Statistik im Vordergrund steht, ist doch etliches über das damalige Leben der „Untertanen“ zu erfahren.
Das Landgericht Freising war erst 1804 gebildet worden, nachdem das Hochstift Freising zu Ende gegangen war, und bestand nun aus der Stadt und einem großen Teil des bisherigen Landgerichts Kranzberg. Auch hier kann der noch vorhandene Jahresbericht einen ersten Eindruck über die damalige Situation vermitteln.
Dann aber gilt es aufzuzeigen, wie zunächst 1808 die sogenannten Steuerdistrikte gebildet wurden, worauf dann das Land vermessen und die Steuer der Besitzer festgelegt werden konnte. 1818 erfolgte dann die Einteilung dieser Distrikte in sogenannte Ruralgemeinden, was durch den Landrichter vorgenommen wurde. Nachdem das Generallandeskommissariat die Einteilung genehmigt hatte, konnten auch die Gemeindeausschüsse mit dem Gemeindevorsteher an der Spitze gewählt werden. In manchen Gemeinden kam es auch in den folgenden Jahren zu territorialen Veränderungen.
Grundsätzlich aber blieb die damals erfolgte Gliederung der Gemeinden bis zur Gebietsreform von 1972 bestehen. – Eichenstrasse 3 , Jägersdorf, 85395 Wolfersdorf
b.b.h.n.r.h.
Kommentare
Das Gemeindeedikt von 1818 und die Gemeindebildung im Landkreis Freising — Keine Kommentare